Der klassische Einzelrechtsanwalt und Notar hat auch auf dem heutigen Markt der rechtsberatenden Berufe seinen festen Platz. Meine Mandantenbeziehungen leben von einem gegenseitigen, besonderen Vertrauen und einer engen, persönlichen Zusammenarbeit. Diese persönliche Beziehung kann sich in einer größeren Sozietät mit mehreren Rechtsanwälten, die alle theoretisch für den Mandanten „zuständig“ sind, meist nicht entwickeln. Ich bearbeite die Angelegenheiten meiner Mandanten immer persönlich und stehe auch für das direkte Gespräch immer gern zur Verfügung.

 

In einer Zeit des sich immer schneller ändernden oder erweiternden Rechts durch Gesetzgebung und Rechtsprechung kann der Einzelanwalt nicht mehr jedes Rechtsgebiet verantwortungsvoll abdecken. 

 

Deshalb habe ich mich im Laufe der vielen Jahre meiner zunächst vorwiegend anwaltlichen, später auch notariellen Tätigkeit - meist aus eigenem Interesse, teils auch aus dem Beratungsbedarf der Mandanten heraus - auf einige Rechtsgebiete konzentriert. Ich bin ganz überwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig, also den Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten bzw. Unternehmen untereinander, was nicht ausschließt, dass ich guten Mandanten auch einmal in anderen Rechtsgebieten wie in Straf- oder Bußgeldverfahren bzw. Verwaltungsverfahren zur Seite stehe.

 

Regelmäßig bilde ich mich durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und das Studium von Fachliteratur und Rechtsprechung weiter fort.