In meiner notariellen Praxis überwiegen Unternehmensgründungen in der Rechtsform der „Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung“ (UG) und der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH). Nach Gründung können vielfältige Änderungen erforderlich werden, z. B. der Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen, Kapitalerhöhungen, Firmenumbenennungen usw.. Der Verkehr mit dem Handelsregister, bei dem diese Gesellschaften eingetragen sind, erfolgt nur noch auf elektronischem Wege, die Notare reichen Urkunden nicht mehr in Papierform, sondern nur noch als von ihnen „elektronisch beglaubigte Bilddateien“ ein, die dann über das Internet häufig von jedermann eingesehen werden können.