Schon bei dem Erwerb einer Immobilie stellen sich diverse Fragen bzw. sollten auch gestellt werden, damit der Erwerber weiß, was auf ihn zukommt. Aufgabe des Notars ist es bei der Abfassung von Immobilienkaufverträgen, mögliche spätere Konfliktpunkte frühzeitig zu erkennen, den Parteien dies unter Umständen erst einmal überhaupt bewusst zu machen und Regelungen vorzuschlagen, wie man mit solchen möglichen Konflikten später umgehen kann.

 

Zum Grundstücksrecht gehören aber auch die Belastungen von Grundstücken z. B. mit Grundschulden oder Hypotheken, außerdem Dienstbarkeiten wie sogenannte Geh-, Fahr- und Leitungsrechte oder Duldungspflichten. Sind solche Rechte erst einmal im Grundbuch eingetragen, ist es äußerst schwierig, diese Rechte wieder im Grundbuch löschen zu lassen, eine fundierte notarielle Beratung ist hier in der Regel erforderlich.