Für den Rechtsanwender untergliedert sich das Erbrecht in zwei Themenkomplexe, nämlich zum einen das „vorsorgende“ Erbrecht, also insbesondere die Abfassung von Testamenten, aber auch die vorbereitende und frühzeitige, und damit eventuell auch Erbschaftssteuer sparende Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation und den speziellen Bereich der Unternehmensnachfolge. Hier kommen mir meine langjährigen Erfahrungen sowohl als Rechtsanwalt, als auch als Notar zu Gute. Durch meine anwaltliche Tätigkeit erfahre ich von vielen, möglichen Streitigkeiten nach dem Tode des Erblassers, die man vielleicht durch eine geschickte und eindeutige Abfassung eines Testaments hätte vermeiden können. Umgekehrt profitiere ich aber gerade auch beim Streit um die Auslegung von Testamenten von meiner Beurkundungspraxis.

 

Zu meiner erbrechtlichen Tätigkeit gehören deshalb nach dem Tod des Erblassers auch die Beratung und Hilfe bei Auseinandersetzungen über einen Pflichtteil, über Ausgleichsansprüche unter den Erben, aber auch Konflikte zwischen einem Testamentsvollstrecker und den Erben.