Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass Mietrecht ein sehr spezielles Gebiet ist und von einem Rechtsanwalt nur dann verantwortlich betrieben werden kann, wenn er über eine entsprechend lange, umfangreiche Erfahrung verfügt. Häufig spielen im Mietrecht formale Fragen eine überdurchschnittlich große Rolle, z. B. bei Nebenkostenabrechnungen oder Kündigungen. Beratungsbedarf besteht häufig schon vor Mietvertragsabschluss. Von Anfang an sollte die umfangreiche, sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs berücksichtigt werden, der immer wieder jahrzehntelang übliche Mietvertragsklauseln plötzlich für unwirksam erklärt. Meine Aufgabe sehe ich auch darin, solche Entwicklungen abzuschätzen und vorherzusehen versuchen, um den Mietvertragsparteien zu auch in Zukunft noch vollständig wirksamen Vertragsklauseln zu verhelfen.

 

Überwiegend berate und vertrete ich Vermieter, was jedoch nicht ausschließt, dass ich auch einmal einen Mieter vertrete, weil das zugrundeliegend Rechtsgebiet dasselbe ist.